Die Top 5 der kryptofreundlichsten Länder


1. El Salvador: Der Weg des geringsten Widerstands

El Salvador bleibt aufgrund seiner Anerkennung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel und seiner minimalen „Substanz”-Anforderungen die radikalste Option für ausländische Gründer.

  • Eigentumsverhältnisse: 100 % ausländisches Eigentum zulässig.
  • Lizenzierung: Regulierung durch den Rahmen für Anbieter digitaler Vermögensdienstleistungen (DASP) oder Bitcoin-Dienstleister (BSP).
  • Vorteile für Gründer: Sie können mit einem virtuellen Büro und minimalem Personal vor Ort arbeiten.
  • Kosten: Geringer Kapitalbedarf (ca. 2.000 USD) und die Einrichtung kann in nur 3 bis 6 Monaten erfolgen.

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2. Kaimaninseln: Der Hub ohne physische Präsenz

Ideal für Börsen, Verwahrungslösungen und Investmentfonds, die weltweit tätig sein möchten, ohne ein physisches Büro oder lokale Mitarbeiter zu unterhalten.

  • Lizenzierung: Die VASP-Lizenz (Virtual Asset Service Provider).
  • Ausländerfreundlich: Keine Anforderungen an den Wohnsitz vor Ort für Direktoren oder Gründer.
  • Steuern: Keine Körperschafts-, Einkommens- oder Kapitalertragssteuer.
  • Nachteil: Hohe Gründungs- und jährliche Regulierungskosten im Vergleich zu Mittelamerika oder Osteuropa.

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3. Kanada: Das Compliance-Portal

Kanada wird oft übersehen, bietet jedoch über die Registrierung als Gelddienstleister (Money Services Business, MSB) einen überraschend unkomplizierten Weg.

  • Lizenzierung: Reguliert durch FINTRAC als MSB.
  • Lokale Präsenz: Im Gegensatz zur EU oder Singapur verlangt Kanada keine lokale Präsenz (kein physisches Büro oder lokaler Geschäftsführer für die Lizenz selbst erforderlich, allerdings ist eine lokale Adresse für die Gründung erforderlich).
  • Geschwindigkeit: Die Registrierung erfolgt in der Regel schneller als in der EU oder den VAE (3–5 Monate).

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4. Vereinigte Arabische Emirate (Dubai & Ras Al Khaimah): Die „Premium”-Wahl

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind die erste Wahl für Gründer, die hohes Ansehen und 0 % Steuern wünschen, aber bereit sind, dafür zu zahlen.

  • Lizenzierung: Verwaltet durch VARA (Dubai) oder ADGM (Abu Dhabi).
  • Eigentumsverhältnisse: Freihandelszonen (wie RAK Digital Assets Oasis) erlauben 100 % ausländisches Eigentum.
  • Präsenz: Erfordert ein physisches Büro in der Freihandelszone.
  • Gründer: Gründer können im Rahmen der Gründung problemlos ein 10-jähriges Goldenes Visum erhalten.

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5. Litauen: Der EU-Einstiegspunkt

Mit der nun vollständig in Kraft getretenen MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) der EU ist Litauen der beliebteste „preisgünstige” Einstieg in den europäischen Markt.

  • Lizenzierung: CASP-Status (Crypto-Asset Service Provider).
  • Gründer: Offen für Ausländer, aber Sie müssen einen lokalen AML-Beauftragten (Anti-Money Laundering) ernennen.
  • Kapital: Das Mindeststammkapital beträgt für die meisten Krypto-Fiat-Dienstleistungen unter MiCA ca. 125.000 €.
  • Vorteil: Sobald Sie hier lizenziert sind, können Sie Ihre Dienstleistungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anbieten.

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