1. El Salvador: Der Weg des geringsten Widerstands
El Salvador bleibt aufgrund seiner Anerkennung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel und seiner minimalen „Substanz”-Anforderungen die radikalste Option für ausländische Gründer.
- Eigentumsverhältnisse: 100 % ausländisches Eigentum zulässig.
- Lizenzierung: Regulierung durch den Rahmen für Anbieter digitaler Vermögensdienstleistungen (DASP) oder Bitcoin-Dienstleister (BSP).
- Vorteile für Gründer: Sie können mit einem virtuellen Büro und minimalem Personal vor Ort arbeiten.
- Kosten: Geringer Kapitalbedarf (ca. 2.000 USD) und die Einrichtung kann in nur 3 bis 6 Monaten erfolgen.
2. Kaimaninseln: Der Hub ohne physische Präsenz
Ideal für Börsen, Verwahrungslösungen und Investmentfonds, die weltweit tätig sein möchten, ohne ein physisches Büro oder lokale Mitarbeiter zu unterhalten.
- Lizenzierung: Die VASP-Lizenz (Virtual Asset Service Provider).
- Ausländerfreundlich: Keine Anforderungen an den Wohnsitz vor Ort für Direktoren oder Gründer.
- Steuern: Keine Körperschafts-, Einkommens- oder Kapitalertragssteuer.
- Nachteil: Hohe Gründungs- und jährliche Regulierungskosten im Vergleich zu Mittelamerika oder Osteuropa.
3. Kanada: Das Compliance-Portal
Kanada wird oft übersehen, bietet jedoch über die Registrierung als Gelddienstleister (Money Services Business, MSB) einen überraschend unkomplizierten Weg.
- Lizenzierung: Reguliert durch FINTRAC als MSB.
- Lokale Präsenz: Im Gegensatz zur EU oder Singapur verlangt Kanada keine lokale Präsenz (kein physisches Büro oder lokaler Geschäftsführer für die Lizenz selbst erforderlich, allerdings ist eine lokale Adresse für die Gründung erforderlich).
- Geschwindigkeit: Die Registrierung erfolgt in der Regel schneller als in der EU oder den VAE (3–5 Monate).
4. Vereinigte Arabische Emirate (Dubai & Ras Al Khaimah): Die „Premium”-Wahl
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind die erste Wahl für Gründer, die hohes Ansehen und 0 % Steuern wünschen, aber bereit sind, dafür zu zahlen.
- Lizenzierung: Verwaltet durch VARA (Dubai) oder ADGM (Abu Dhabi).
- Eigentumsverhältnisse: Freihandelszonen (wie RAK Digital Assets Oasis) erlauben 100 % ausländisches Eigentum.
- Präsenz: Erfordert ein physisches Büro in der Freihandelszone.
- Gründer: Gründer können im Rahmen der Gründung problemlos ein 10-jähriges Goldenes Visum erhalten.
5. Litauen: Der EU-Einstiegspunkt
Mit der nun vollständig in Kraft getretenen MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) der EU ist Litauen der beliebteste „preisgünstige” Einstieg in den europäischen Markt.
- Lizenzierung: CASP-Status (Crypto-Asset Service Provider).
- Gründer: Offen für Ausländer, aber Sie müssen einen lokalen AML-Beauftragten (Anti-Money Laundering) ernennen.
- Kapital: Das Mindeststammkapital beträgt für die meisten Krypto-Fiat-Dienstleistungen unter MiCA ca. 125.000 €.
- Vorteil: Sobald Sie hier lizenziert sind, können Sie Ihre Dienstleistungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anbieten.